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FG München: Britische Remittance-Base-Besteuerung als Vorzugsbesteuerung im Sinne der erweitert beschränkten Steuerpflicht kein Verstoß des § 2 AStG gegen das Bestimmtheitsgebot und die Kapitalverkehrsfreiheit; unvollständige Sachaufklärung des Finanzamts
Urteil vom 26.03.2021 – 8 K 883/17